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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den durch das SchlagWerk Bremen erteilten Unterricht, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftliche vereinbart sind.

Die AGB umfassen wichtige Details zu Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Kündigung und Unterrichtsbedingungen. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, um ein besseres Verständnis unserer vertraglichen Vereinbarungen zu erhalten.

Beachten Sie, dass die AGB rechtlich bindend sind und für beide Parteien Verpflichtungen beinhalten.

Wir empfehlen, die AGB vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen.

Unterrichtfreie Zeiten

Das SchlagWerk Bremen ist an gesetzlichen Feiertagen sowie in den staatlichen Schulferien des Bundeslandes Bremen geschlossen. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht besteht in diesen Zeiten nicht.

Durch Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Stunden werden vor- oder nachgeholt. Vereinbarte, aber vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden entfallen. Dies gilt auch für Stunden, die aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht stattfinden können.

Bleiben die Gründe für den Ausfall für mehr als zwei Wochen bestehen, kann das SchlagWerk Bremen Ersatzunterricht im Rahmen der Möglichkeiten anbieten, der vom Schüler wahrzunehmen ist.

Vertragsdauer und Probezeit

Unterrichtsverträge enden mit Ablauf der Zeit, für die sie geschlossen wurden, sofern sich die Vertragsparteien nicht vorher auf eine Vertragsverlängerung verständigen (Textform genügt. Wird der jeweilige Unterrichtsvertrag stillschweigend fortgesetzt, ist er beiderseits kündbar mit Monatsfrist zum Ende des Unterrichtshalbjahres oder zum Ende des Unterrichtsjahres. Nach zweijähriger stillschweigender Verlängerung ist der Unterrichtsvertrag beiderseits jederzeit mit Monatsfrist kündbar.

Die Probezeit beträgt 1 Monat. In dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag sowohl vom Schüler als auch von der Schule jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.

 


Bei 10er-Karten müssen alle gebuchten Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos.



Gutscheine sind zwei Jahre ab dem Kaufdatum gültig.

Alle gebuchten Unterrichtseinheiten müssen innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen ersatzlos.

Haftung und Schadenersatz

Die Teilnahme am Musikunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Musikschule sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückgehen. Die Musikschule haftet nicht für Schäden oder den Verlust von privatem Eigentum des Schülers.

Unterrichtshonorar

Das Kurshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Teilbeträgen zahlbar, jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag jedes Monats per Banküberweisung. 

Eine Anpassung des Beitrags durch die Musikschule ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 10 Wochen vorher angekündigt werden. In diesem Fall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung.

Wird die Gruppengröße von Ensembles durch Ausscheiden oder Hinzukommen eines oder mehrerer Gruppenmitglieder verändert, so behält sich das SchlagWerk Bremen vor, den Tarif für die verbleibenden Gruppenmitglieder anzupassen.

Bei 10er-Karten und Gutscheinen ist der Gesamtbeitrag im Voraus per Banküberweisung oder in bar zu entrichten.

Unterrichtshonorar

Bei Unterrichtsverträgen die weniger als 6 Wochen vor Beginn der staatlichen Schulsommerferien geschlossen werden entfällt das Unterrichtshonorar für den Zeitraum der Sommerferien im Jahr des Vertragsschlusses.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Mündliche Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand.

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